Der Stiftungsvorstand
Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ der Stiftung. Er ist zur gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Stiftungsvermögens und der sonstigen Mittel verpflichtet.
Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei, höchstens zehn Personen.
Mit beratender Stimme teilnahmeberechtigt ist der jeweils amtierende Oberbürgermeister der Stadt Rheinstetten.